Anhänger

Entdecken Sie unsere vielfältige Auswahl an Anhängern – perfekt für jeden Bedarf und jedes Projekt. Bei uns profitieren Sie nicht nur von hochwertigen Modellen, sondern auch von fairen und günstigen Preisen, die Ihre Transportaufgaben unkompliziert und bezahlbar machen.

Bedingungen zur Anmietung eines Anhängers

  • Der Mieter muß im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, mit dem er den Anhänger fahren darf.
  • Der Mieter ist berechtigt, den Anhänger nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
  • Die Mietdauer eines Tages: (Mo-Fr) von 08.30 – 18.00 Uhr, (Sa) 09.00 – 14.00 Uhr; Wochenende: Fr. 16.00 Uhr – Mo 08.30 Uhr. (gemäß unseren Öffnungszeiten)
  • Kaution: € 200,- in bar (Erstattung nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers);  Auslandsfahrten: Kaution € 400,- in bar
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt in einem besenreinen Zustand an der Firmenadresse abzugeben. Eine verspätete Rückgabe wird mit einem Aufpreis von einem Tagessatz berechnet.
  • Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich; wird der Anhänger dennoch abgestellt, haftet der Mieter bis zur vollständigen Übergabe an den Vermieter.
  • Das Bekleben oder Bemalen der Anhänger ist verboten! Reinigungskosten wird mit pauschal € 50,- berechnet!
  • Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Der Mieter kann die Aufnahme vorhandener Mängel verlangen.
  • Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben, unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Ausmaßes der Beschädigung. Ferner hat der Mieter bei einem Unfall stets die Polizei hinzuzuziehen.
  • Für Schäden am Anhänger und PKW, die durch überladen, mangelnder oder fehlender Ladungssicherung entstehen, oder falscher Handhabung ist der Fahrzeugführer selbst im vollen Umfang verantwortlich.
  • Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalles erleidet, und die nicht durch Leistungen von Unfallgegnern oder der Zugfahrzeugversicherung ausgeglichen werden.
  • Für den Anhänger besteht KEINE Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung).